Berufsbildungsgesetz: Das sind unsere Forderungen

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD-Landesverband Schleswig-Holstein ist mit den Gesetzesentwurf zum Berufsbildungsgesetz – BBiG – höchst unzufrieden! „Die AfA erwartet von der Bundesregierung eine grundlegende Neufassung, die den Jugendlichen in unserem Land Perspektive und Verlässlichkeit in der dualen Berufsausbildung bietet.  Der vorgelegt Gesetzesentwurf hat eine ganze Reihe von Lücken, die zum zukunftsfähigen Erfolg der betrieblichen Ausbildung und des dualen Studiums junger Menschen unbedingt geschlossen werden müssen“, so Frank Hornschu, Landesvorsitzender der AfA in der Nord SPD.

Ausbildung
Wir wollen faire Ausbildungsbedingungen. Bild: Colourbox

Die AfA fordert insbesondere nachfolgende Regelungen mit in die Neufassung des BBiG aufzunehmen:

  • Kostenfreiheit in der Ausbildung. Alle Ausbildungsmittel sind vom Ausbildungsträger zu bezahlen.
  • Rechtssicherheit in der Freistellung für den Berufsschulunterricht. Wir brauchen eine einheitliche Regelung, die sich nicht nach dem Alter der Auszubildenden richtet. Auch muss endlich Schluss sein mit der Rückkehrpflicht in den Betrieb nach der Berufsschule. Deshalb ist es notwendig, dass ein Berufsschultag, unabhängig von seinem Umfang, als kompletter Arbeitstag gilt.
  • Mindestens einen Tag frei vor jeder Zwischen- oder Abschlussprüfung. Auszubildende müssen sich gut und stressfrei auf ihre Prüfung vorbereiten können. Deshalb fordern wir eine bezahlte Freistellung des letzten Arbeitstages vor allen Prüfungen.
  • Die Einführung einer Ankündigungsfrist für Betriebe bei Nicht-Übernahme. Ausbildungsbetriebe, die ihre Auszubildenden nach bestandener Prüfung nicht übernehmen, sollten verpflichtet werden, die Betroffenen drei Monate vor dem Ausbildungsende darüber zu informieren. So haben sie zumindest die Möglichkeit, sich arbeitssuchend zu melden und eine andere Beschäftigung zu finden.
  • Die Erweiterung des Geltungsbereichs des BBiG auf dual Studierende und betrieblich-schulische Ausbildungen. Im Zuge der Digitalisierung bekommt das duale Studium neben der dualen Ausbildung einen zunehmend wichtigen Stellenwert. Um die wissenschaftliche Befähigung und berufspraktische Kompetenzen auf hohem Niveau zu sichern, fehlt bisher eine gesetzliche Grundlage.
  • Eine gesicherte Durchlässigkeit in der Stufenausbildung. Grundsätzlich setzen wir uns für eine vollwertige Ausbildung ein und lehnen Schmalspurausbildungen sowie eine Modularisierung der Ausbildung ab. Auszubildende in zweijährigen Berufsausbildungen sollten aber die Möglichkeit haben, ihre Qualifikation auf einen dreijährigen Abschluss zu erhöhen. Der verbindliche Durchstieg von zwei- in dreijährige Ausbildungsberufe muss im BBiG geregelt werden.
  • Eine bezahlte Freistellung und eine Weiterbildungsgarantie für ehrenamtliche Prüfer_innen. Aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung in vielen Betrieben werden die ehrenamtlichen Prüfer_innen oft nicht mehr freigestellt. Wir brauchen daher gesetzliche Regelungen im BBiG zur bezahlten Freistellung für Prüfer_innen. Je klarer diese Regelungen formuliert sind, desto leichter lassen sich auch Beschäftigte für eine Tätigkeit im Prüfungswesen gewinnen. Außerdem gilt es, im BBiG Möglichkeiten für die Qualifizierung und Weiterbildung von Prüfer_innen zu verankern.
  • Die Entwicklung eines belastbaren Systems zur Qualitätssicherung in der Ausbildung. Das BBiG beinhaltet hier bereits viele Anknüpfungspunkte. Allerdings sind diese Regelungen häufig zu unverbindlich. Wir wollen daraus ein belastbares System zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der Berufsbildung machen. Das bedeutet im Einzelnen: die Ausbildereignungsverordnung zu modernisieren und aufzuwerten und für alle Ausbildungsbetriebe verbindlich zu machen. Dies sollte verbindlich in einer Verordnung für Ausbildungsstätten geregelt werden. Wir wollen die Aufgaben der Ausbildungsberater_innen konkretisieren und klarer auf ihren eigentlichen Kern der direkten Beratung fokussieren. Die Berufsbildungsausschüsse sollten sich dauerhaft und nachdrücklich mit Fragen der Qualität der beruflichen Bildung befassen können.