Beschlüsse Landeskonferenz 26.10.19 in Rendsburg

Am 26. Okt. 2019 fand die landesweite Konferenz der abhängig Beschäftigten SPD-Mitglieder, kurz Arbeitnehmer_innen der SPD, in Rendsburg statt; die Delegierten fordern u.a. den verbesserten Kündigungsschutz von Mitarbeiter_innen, die zum Zweck der Gründung eines Betriebsrates zur Betriebsversammlung aufrufen, die Ausweitung der Zuständigkeit der JAV, die Anpassung der Pendlerpauschale, die Bindung von Unternehmen an Menschenrechte, die Abschaffung der Pflegeberufekammer SH sowie die Neuordnung der Sozialversicherungssysteme zum Zweck der Absicherung der Lebensrisiken und Anerkennung der Lebenswege.

AfA
Bild: Frank Hornschu

Gerade in Zeiten des Wandels braucht es verlässliche und staatlich garantierte Schutzmechanismen. Das Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer_innen, nicht der Arbeitsplätze. Konsequent und kontinuierlich gilt es dies zu verfestigen, insbesondere in Zeiten der Arbeitsmarkttransformation hin zur Informations- und Biotechnologie. Das Ziel des gesamten sozialen Sicherungssystems ist es im Notfall die jeweilige Lebenssituation, den jeweiligen Lebensstandard der Menschen, vollumfänglich abzusichern.  Das Ziel ist, dass alle (neben den Arbeitnehmer_innen die Freiberuflichen und Selbstständigen, sowie die Mitglieder der Parlamente und die Beamt_innen) nach gleichen Regeln in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, wodurch diese zu einer Erwerbstätigenversicherung fortentwickelt wird. Die privat, kapitalisierten Elemente werden zurückgefahren und in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Das Umlageverfahren, welches sich über die Jahrzehnte bewährt hat, wird umfassend und insgesamt gestärkt.

Beschluss Kein Mensch fällt ins Bodenlose – Schutz vor den Lebensrisiken und Anerkennung der Lebenswege

 

Die Idee einer Pflegeberufekammer war in Schleswig-Holstein von Beginn an umstritten und ist insbesondere von den Gewerkschaften intensiv bekämpft worden.
Das ursprüngliche Argument, dass Schleswig-Holstein nur ein Land auf dem Weg eines flächendeckenden Netzes von entsprechenden Kammern in jedem Bundesland sein würde, hat sich bis heute nicht bewahrheitet. Einige Länder haben sich grundsätzlich dagegen ausgesprochen, in Hessen haben die Pflegenden sich mehrheitlich dagegen entschieden und in Niedersachsen, dem einzigen Land mit einer Kammer außer Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, überprüft die Landesregierung zurzeit die Sinnhaftigkeit und erwägt zumindest Überarbeitungen.
Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass die reale Lebens- und Beschäftigungssituation von Menschen in Pflegeberufen nicht mit der von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychotherapeuten oder Pharmazeuten vergleichbar ist, die mehrheitlich freiberuflich tätig sind. Erste Adresse für pflegende Beschäftigte sind deshalb aus unserer Sicht weiterhin Gewerkschaften und Interessenvertretungen, wenn es um die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Entlohnung geht.
Die Sinnhaftigkeit von Pflegeberufekammern bleibt also nach wie vor umstritten.

Beschluss: Abschaffung der Pflegeberufekammer in SH

 

Im Rahmen der neuen CO²- Steuern kommen ab 2020 auf die abhängig beschäftigten Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Belastungen zu. Die aktuell geplante Kompensation von geringfügiger Erhöhung der Pendlerpauschale im CentBereich wird diese neue CO²- Steuer bei den Arbeitnehmer_innen nicht ausgleichen.

Beschluss: Verdoppelung der Pendlerpauschale

 

Die Zahl der Betriebsräte in deutschen Unternehmen geht ständig zurück. Die Furcht vor Unternehmerrepressalien schon während der Gründungsphase muss für Mitarbeiter_innen, die
ihre Interessenvertretung aktiv aufbauen wollen, minimiert werden.  Zur Bewältigung der Herausforderungen durch Digitalisierung und Transformation im Arbeitsmarkt ist eine starke betriebliche Mitbestimmung eine zentrale Säule.

Beschluss: Besserer Schutz für Betriebsräte

 

Die Zuständigkeit der JAV ist aktuell auf AN bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. In der heutigen Arbeitswirklichkeit sind aber viele Azubis älter als 25 Jahre und/oder absolvieren eine zweite oder dritte Ausbildung.

Beschluss: Besserer Schutz für JAVen

 

Mutilaterale Unternehmen im globalisierten Handel sollen die Menschenrechte zwingend beachten müssen . In den Entwicklungsländern haben Arbeitnehmer_innen oftmals, wenn
überhaupt, nur sehr eingeschränkte Rechte. Bei Unfällen etc. bleiben diese im Ergebnis meist entschädigungslos. Man denke an die Brände in Textilfabriken in Bangladesch und anderen Ländern. Die Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten des Völkerrechts durch deutsche Unternehmen sowohl im Fall von dauerhaften Zulieferer-Geschäftsbeziehungen als auch von Tochtergesellschaften sollen Schadensersatzansprüche nach deutschem Zivilrecht nach sich ziehen müssen.
Dazu braucht es ein Lieferkettengesetz, mit dem die Unternehmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen haben, um Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und Arbeitsausbeutung in ihrem gesamten Geschäftsbereich / Wertschöpfungs- bzw. Lieferkette zu vermeiden.

Beschluss: Bindung von Unternehmen an Menschenrechte